 |
 |
Rechtsanwälte in Europa: Bulgarien
Zulassung/Zuständigkeit:
Die Mitgliedschaft in der Rechtsanwaltskammer ist für Rechts- und Patentanwälte vorgeschrieben. Neben der Zentralen Anwaltskammer („Advokatski Sewet“) bestehen in den 28 Bezirksstädten regionale Kammern.
Die Zulassung der Rechtsanwälte erfolgt durch das Justizministerium und die Zentrale Anwaltskammer in Sofia. Die regionalen Anwaltskammern sind u.a. zuständig für Disziplinarverfahren gegen Anwälte in erster Instanz (zweite Instanz: Zentrale Rechtsanwaltskammer / dritte Instanz: Justizministerium).
Die beim Patentamt zugelassenen „Vertreter für gewerbliches Eigentum“ können erfragt werden bei den Beratungsstellen des Deutschen Patentamtes in München und Berlin bzw. beim Bulgarischen Patentamt:
Bulgarisches Patentamt
Boul. Georgy Dimitrov 52 B
1113 Sofia
Fon: 00359 - 2 - 7 12 91 Fax: 00359 - 2 - 70 83 25
Anwalts-/Notarzwang:
War früher nur ein einziges Anwaltsbüro in Bulgarien berechtigt, die Interessen ausländischer Staatsbürger und Firmen wahrzunehmen, besteht heute uneingeschränkte Vertretungsbefugnis durch alle Rechtsanwälte landesweit.
Anwaltsgebühren:
Gebühren-/Kostentragung:
Sonstige Rechtsberatung:
Auskünfte zu wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen erteilt auch die Bulgarische Wirtschaftskammer in den Korrespondenzsprachen deutsch und englisch.
Bulgarische Wirtschaftskammer
Uliza Alabin 14
1000 Sofia
Fon: 00359 -2 - 87 29 60 Fax: 00359 - 2 - 87 26 04
Rechtsanwaltskammer:
Bulgarian Bar Association
Vitoscha Boul. 1-a
1000 Sofia
Fon: 00359 - 2 - 875 513 Fax:00359 - 2 - 876 514
|
 |
 |
|
|
 |
|
|